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zum Inhalt dieser Seite SATZUNG  DER  GESELLSCHAFT  FÜR  ANGEWANDTE  MATHEMATIK  UND  MECHANIK  e.V.

§ 1  Name des Vereins
    Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für Angewandte Mathematik und Mechanik".
    Der Sitz des Vereins ist Karlsruhe.
§ 2  Zweck des Vereins
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abschnitte "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung der wissenschaftlichen Arbeit und der internationalen Zusammenarbeit in der Angewandten Mathematik sowie auf allen Teilgebieten der Mechanik und Physik, die zu den Grundlagen der Ingenieurwissenschaften zählen. Der Verein verfolgt diesen Zweck in erster Linie durch die Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen.
  3. Die Erfüllung des Vereinszwecks soll unter Ausschluß jeglichen wirtschaftlichen Erwerbsstrebens ausschließlich und unmittelbar der Förderung der Wissenschaft und damit der Allgemeinheit dienen.
  4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3  Tätigkeit des Vereins
  1. Der Verein veranstaltet einmal im Jahr, soweit nicht der Vorstandsrat ein anderes beschließt, eine wissenschaftliche Tagung mit Vorträgen und Aussprachen über Gegenstände der in § 2 bezeichneten Wissenschaftsgebiete.
  2. Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres.
§ 4  Beginn der Mitgliedschaft
  1. Mitglied des Vereins kann ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder sonstige Verbindung zu einem einzelnen Staat jede natürliche Person werden, die sich den Zweck des Vereins (§ 2) zu eigen macht. Das gleiche gilt für Personenzusammenschlüsse jeglicher Art, insbesondere für wissenschaftliche Institute, Gesellschaften und Vereine; sie werden korporative Mitglieder des Vereins.
  2. Ist über die Aufnahme nicht in einer Sitzung des Vorstandsrats beschlossen worden, so führt der Vizesekretär einen Beschluß des Vorstandsrats herbei, indem er den Mitgliedern des Vorstandsrats den Namen des Beitrittswilligen mitteilt. Nach Ablauf von vier Wochen seit Absendung der Mitteilung gilt die Aufnahme als beschlossen, falls ihr nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Im Falle eines Widerspruchs führt der Vizesekretär unter Bekanntgabe der Gründe des Widerspruchs einen Beschluß des Vorstandsrats durch schriftliche Abstimmung herbei.
§ 5  Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluß des Mitglieds.
  2. Jedes Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vizesekretär aus dem Verein austreten. Die Pflicht zur Zahlung des Beitrags für das laufende Geschäftsjahr und etwaiger Beitragsrückstände bleibt unberührt.
  3. Der Vorstandsrat kann ein Mitglied bei Vorliegen schwerwiegender Gründe durch einen Beschluß mit Dreiviertelmehrheit aus dem Verein ausschließen. Ist ein Mitglied mit der Beitragsleistung für zwei Jahre im Rückstand, so genügt für einen hierauf gestützten Ausschluß die einfache Mehrheit der Stimmen des Vorstandsrats, falls der Vizesekretär dem Mitglied den Ausschluß zuvor angedroht hat; der Beschluß wird ungültig, wenn das Mitglied binnen sechs Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses die fälligen Beiträge nachentrichtet.
§ 6  Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied sowie jede natürliche Person, die einem korporativen Mitglied angehört, hat Zutritt zu allen wissenschaftlichen Tagungen der Gesellschaft.
  2. Jedes Mitglied hat Sitz und Stimme in der Hauptversammlung des Vereins. Das einem korporativen Mitglied zustehende Stimmrecht ist durch einen Delegierten in der Hauptversammlung auszuüben. Ein Delegierter kann das Stimmrecht für höchstens zwei korporative Mitglieder ausüben.
  3. Jedes Mitglied ist verpflichtet, unaufgefordert jährlich den Jahresbeitrag an den Schatzmeister zu entrichten.

§ 7  Vorstandsrat (Zusammensetzung)
  1. Dem Vorstand des Vereins gehören an:

    a)  der Präsident
    b)  der Vizepräsident
    c)  der Sekretär
    d)  der Vizesekretär
    e)  der Schatzmeister
    f)   mindestens fünf, höchstens zwölf weitere, zu wählende Mitglieder
  2. Den Vorsitz im Vorstandsrat führt der Präsident.

  3. Der Präsident, der Sekretär, der Schatzmeister sowie die als solche zu wählenden ordentlichen Mitglieder des Vorstandsrates werden von der Hauptversammlung auf die Dauer von drei Jahren mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem 1. Januar des auf die Wahl folgenden Kalenderjahres.

  4. Vizepräsident und Vizesekretär sind der jeweilige Präsident und der jeweilige Sekretär nach Ende ihrer Amtszeit; ihre Amtszeit beträgt drei Jahre. Bei Eintreten einer Vakanz ist Direktwahl möglich. Abs. (3) gilt dann entsprechend.

  5. Scheidet ein ordentliches Mitglied des Vorstandsrats vor Ende seiner Amtszeit aus dem Amt aus, so ist für den Rest der Amtszeit eine Neuwahl vorzunehmen; anstelle einer Wahl durch die Hauptversammlung kann der Vorstandsrat für die Zeit bis zur nächsten Hauptversammlung ein Mitglied des Vereins mit der Wahrnehmung der Geschäfte des ausgeschiedenen Mitglieds des Vorstandsrats betrauen.

  6. Bei der Wahl der ordentlichen Mitglieder des Vorstandsrats ist darauf zu achten, daß alle wichtigen durch den Verein geförderten Wissenschaftsgebiete angemessen vertreten sind. Im Hinblick auf die Zielsetzung des Vereins soll eine internationale Zusammensetzung des Vorstandsrats angestrebt werden.

§ 8  Vorstandsrat (Aufgaben)
  1. der Vorstandsrat beschließt in den allgemeinen Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht der Hauptversammlung zugewiesen sind, und führt insbesondere Beschlüsse der Hauptversammlung durch.

  2. Mindestens einmal im Jahr, in der Regel im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, tritt der Vorstandsrat zu einer Sitzung zusammen und beschließt insbesondere über die der Hauptversammlung zu unterbreitenden Vorlagen hinsichtlich der Tätigkeit des Vereins und der Wahlen. Im übrigen faßt der Vorstandsrat seine Beschlüsse im Wege des schriftlichen Umlaufs auf Antrag des Präsidenten oder des Sekretärs. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.

  3. Falls die Hälfte seiner ordentlichen Mitglieder es fordert, ist der Vorstandsrat durch den Präsidenten zu einer Sitzung einzuberufen.

  4. Der Vorstandsrat kann zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben Ausschüsse einsetzen. Für diese Ausschüsse und ihren Vorsitzenden gelten die Bestimmungen des Abs. 2, Satz 2 und 3 sinngemäß.

  5. Mit Zustimmung des Vorstandsrats können sich die in einem Staate wohnhaften Mitglieder des Vereins zu einer Landessektion zusammenschließen. Diese wiederum kann ein nationales Komitee für Angewandte Mathematik und ein nationales Komitee für Mechanik bilden.

§ 9  Präsident, Sekretär, Vizesekretär
  1. Der Präsident und der Vizepräsident leiten die Geschäfte des Vereins. Jeder von ihnen ist zur alleinigen Vertretung berechtigt.

  2. Der Sekretär führt mit Unterstützung des Vizesekretärs die laufenden Geschäfte des Vereins im Einvernehmen mit dem Präsidenten und nach Maßgabe der Beschlüsse des Vorstandsrats. Er führt Protokoll in den Sitzungen des Vorstandsrats und der Hauptversammlung.

  3. Der Vizesekretär unterstützt den Sekretär und nimmt die mit der Neuaufnahme von Mitgliedern verbundenen Aufgaben wahr.

§ 10  Kassenprüfung

    Die Hauptversammlung wählt jährlich auf die Dauer eines Jahres zwei Kassenprüfer, die die Kassenführung prüfen und der Hauptversammlung hierüber Bericht erstatten.

§ 11  Hauptversammlung
  1. Jedes Jahr findet eine ordentliche Hauptversammlung statt, zu der alle Mitglieder durch den Sekretär mindestens einen Monat im voraus unter Angabe der Tagesordnungspunkte schriftlich einzuladen sind.

  2. Die Hauptversammlung faßt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die erforderlichen Beschlüsse über die Tätigkeit des Vereins, vollzieht die Wahlen, gibt dem Vorstandsrat Richtlinien und erteilt Entlastung für das abgelaufene Geschäftsjahr.

  3. Die Hauptversammlung setzt auf den Antrag des Vorstandsratsrats die Höhe des Jahresbeitrags für Einzelmitglieder und korporative Mitglieder fest.

  4. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden den Mitgliedern vom Sekretär zugänglich gemacht. Sie sind schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden der Versammlung und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

  5. Auf Beschluß des Vorstandsrats oder auf Antrag von mehr als einem Zehntel aller Mitglieder des Vereins hat der Präsident eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen; der Antrag muß Angaben über den Gegenstand der Verhandlung enthalten.

§ 12  Wissenschaftliche Tagung

  1. Mit der ordentlichen Hauptversammlung soll in der Regel eine wissenschaftliche Tagung verbunden werden. Der Vorstandsrat bestimmt Ort und Zeit der wissenschaftlichen Tagung und ernennt einen örtlichen Tagungsleiter. Der örtliche Tagungsleiter legt im Einvernehmen mit dem Präsidenten und dem Sekretär das wissenschaftliche Programm der Tagung fest und lädt die Referenten der Hauptvorträge ein. Zur Teilnahme an der wissenschaftlichen Tagung kann der Vorstandsrat auch nicht dem Verein angehörende Personen oder Vereinigungen einladen.

  2. Der örtliche Tagungsleiter verfaßt ein Protokoll über Programm und Verlauf der Tagung. Das Protokoll muß die Namen der Vortragenden und die Titel der Vorträge enthalten; es soll bei den Akten aufbewahrt und nach Möglichkeit veröffentlicht werden.

§ 13  Ehrenmitglieder

    Die Hauptversammlung kann auf Antrag des Vorstandsrats mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen, einzelne Personen, die sich um eines der von der Gesellschaft gepflegten Wissensgebiete besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen.

§ 14  Satzungsänderung, Auflösung des Vereins

  1. Eine Änderung dieser Satzung bedarf eines Beschlusses einer ordentlichen Hauptversammlung, der mit mindestens zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefaßt wird. Der Wortlaut des Antrages auf Änderung der Satzung ist allen Mitgliedern zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung schriftlich mitzuteilen.

  2. Ein Mitglied kann durch schriftliche Erteilung einer Vollmacht ein anderes Mitglied mit der Ausübung seines Stimmrechts bei der Beschlußfassung über die Satzungsänderung betrauen. Ein Mitglied kann in diesem Fall das Stimmrecht höchstens für ein anderes Mitglied ausüben; § § 6 Abs. 2 bleibt unberührt.

  3. Bei der Auflösung des Vereins steht den Mitgliedern ein Anspruch auf Beteiligung am Vereinsvermögen oder an einem Liquidationsüberschuß nicht zu; entsprechendes gilt bei Austritt oder Ausschluß eines Mitglieds.

  4. Das bei Auflösung des Vereins nach Durchführung der Liquidation noch vorhandene Vermögen darf nur einer steuerlich als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig anerkannten Rechtsperson mit der Auflage zugewendet werden, es zu dem satzungsgemäßen oder einem gleichartigen steuerbegünstigten wissenschaftlichen Zweck zu verwenden. Über den Zuwendungsempfänger beschließt der Vorstandsrat mit Zweidrittelmehrheit. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

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  Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie       Ehrenvorsitzender, Ehrenmitglieder
Honorary PresideniHonorary President, Honorary Members  

 
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Ehrenvorsitzender      Prof. Dr. Ludwig Prandtl (1950)
15. August 1953
 
Ehrenmitglieder      Prof. Dr. Felix Klein (1924)
22.Juni 1925
Prof. Dr. Aurel Stodola
25. Dezember 1942
Prof. Dr. Theodor von Kármán (1956)
7. Mai 1963
Prof. Dr. Henry Görtler (1980)
31. Dezember 1987
Prof. Dr. Lothar Collatz (1980)
26. September 1990
Prof. Dr. Eric Reissner (1992)
1. November 1996
Prof. Dr. Wolfgang Haack (1992)
28. November 1994
Prof. Dr. Helmut Heinrich (1993)
14. Januar 1997
Prof. Dr. Klaus Oswatitsch (1993)
1. August 1993
Prof. Dr. Kurt Magnus (1993)
15. Dezember 2003

Prof. Dr.-Ing. Oskar Mahrenholtz (1997)  
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Zierep (1999)
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  Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie       GAMM - Vertreter - International
GAMM -InternatioGAMM - International Representative
 

 
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  • International Conferences on Industrial and Applied Mathematics   ICIAM  


  •       Prof. R. Jeltsch, Zürich (President)
          Prof. V. Mehrmann, Berlin (2009-2012)
          Prof. S. Müller, Bonn (2008-2011)

  • Centre International des Sciences Mecaniques    CISM  


  •       Prof. F. Pfeiffer, München

  • European Committee on Computational Methods in Applied Sciences   ECCOMAS 


  •       General Assembly:
          Prof. H. Mang, Wien (President)
          Prof. P. Steinmann, Erlangen-Nürnberg
          Prof. B. Schrefler, Padua
          Prof. E. Stein, Hannover
          Prof. P. Wriggers, Hannover (GAMM-President) (Vertreter/Substitute: GAMM Vice-President)

  • European Mathematical Society   EMS 


  •       Council:
          Prof. A. Frommer, Wuppertal
          Ms. Prof. H. Faßbender, Braunschweig
          Prof. Ch. Wieners, Karlsruhe

  • European Mechanics Society   EUROMECH 


  •        Advisory Board:
           Prof. W. Schröder, Aachen
           Prof. HH. Fernholz, Berlin
           Prof. B. Schrefler, Padua

  • International Mathematical Union   IMU 


  •       Prof. G. Alefeld, Karlsruhe
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  Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie       Fachausschüsse  

 
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Computerunterstützte Beweise und symbolisches Rechnen (Neugründung 2008) (Evaluierung 2014)
Vorsitz/Chair: Prof. Dr. M. Plum, Karlsruhe  michael.plum@math.uni-karlsruhe.de
Vorsitz/Chair: Prof. Dr. W. Krämer, Wuppertal  walter.kraemer@math.uni-wuppertal.de

Numerische Methoden für partielle Differenzialgleichungen (Numeric Analysis for Partial Differential Equations) (Neugründung 2008)
Vorsitz/Chair: Prof. Dr. S. Sauter, Zürich  stas@amath.unizh.ch
Vorsitz/Chair: Prof. Dr. G. Wittum, Heidelberg  Gabriel.Wittum@iwr.uni-heidelberg.de

Angewandte Operatortheorie  (Applied Operatortheory)
Vorsitz/Chair: Prof. Dr. K.-H. Förster, Berlin (Gründung 2007) (Evaluierung 2013)

Angewandte Stochastik und Optimierung  (Applied Stochastic Analysis and Optimization) (Schließung 2010)
Vorsitz/Chair: Prof. Dr. K. Marti, München

Dynamik und Regelungstheorie (Dynamics and Control Theory) (Gründung 1996) (Evaluierung 2011)
Vorsitz/Chair: Prof. Dr. K. Schlacher, Linz
Stellvertretender Vorsitz/Assistant Chair: Prof. Dr. A. Ilchmann, Ilmenau
Internet: http://regpro.mechatronik.uni-linz.ac.at/gamm

Analysis von Mikrostrukturen (Analysis of Microstructure) (Gründung 1998) (Evaluierung 2011)
Vorsitz/Chair: Prof. Dr. K. Hackl, Bochum
Stellvertretender Vorsitz/Assistant Chair: Prof. Dr. S. Conti, Ilmenau
Internet: http://www.app-ana2.uni-bonn.de/gamm-fa/

Angewandte und Numerische Lineare Algebra (Applied and Numerical Linear Algebra) (Gründung 2001) (Evaluierung 2010)
Vorsitz/Chair: Prof. Dr. P. Benner, Chemnitz
Stellvertretender Vorsitz/Assistant Chair: Prof. Dr. D. Kressner, Zürich
Internet: http://www.sam.math.ethz.ch/GAMM-ANLA/

Mehrfeldprobleme in der Festkörpermechanik (Multiple Field Problems in Solid Mechanics) (Gründung 2001) (Evaluierung 2011)
Vorsitz/Chair: Prof. Dr.-Ing. S. Reese, Braunschweig

Biomechanik (Biomechanics)
Vorsitz/Chair: Prof. Dr.-Ing. W. Ehlers, Stuttgart (Gründung 2003) (Evaluierung 2011)
Internet: http://www.mechbau.uni-stuttgart.de/ls2/gammFA-biomech/

Magnetisch kontrollierte Strömungen (Magnetically controlled Currents) (Gründung 2005) (Evaluierung 2009)
Vorsitz/Chair: Prof. Dr. S. Odenbach, Dresden

Mehrskalenmodelle (Multiscale Material Modelling) (Gründung 2006) (Evaluierung 2010)
Vorsitz/Chair: Prof. Dr. T. Böhlke, Karlsruhe

Optimierung mit partiellen Differentialgleichungen (Optimization with Partial Differential Equations) (Gründung 2007) (Evaluierung 2013)
Vorsitz/Chair: Prof. Dr. M. Hinze, Hamburg
Vorsitz/Chair: Prof. Dr. V. Schulz, Trier
Internet: http://www.math.uni-hamburg.de/spag/gamm/index.html.de

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  Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie       Reziprozitätsabkommen mit anderen Gesellschaften
Affiliation and CooiAffiliation and Cooperation  

 
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Mit den folgenden Gesellschaften bestehen Reziprozitätsabkommen:

GAMM holds memberships in European as well as other international organizations like the European Mathematical Society (EMS), the European Mechanics Society (EUROMECH), the European Community on Computational Methods in Applied Sciences (ECCOMAS) and the International Union of Theoretical and Applied Mechanics (IUTAM). Reciprocal agreements exist with the following societies making double membership at reduced rates possible:

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  Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie       Nationale Sektionen der GAMM
National SectionsofNational Sections of GAMM  

 
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Polen

Tschechien Ungarn Bulgarien Rumänien Deutschland

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  Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie Beachten Sie       Geschäftsstelle  

 
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Korrespondenzen im Zusammenhang mit finanziellen Angelegenheiten
adressieren Sie bitte an unseren Schatzmeister:  Prof. Dr. M. Günther

Mitteilungen, welche die Mitgliedschaft betreffen,
richten sie bitte an unseren Vizesekretär:            Prof. Dr.-Ing. R. Kienzler

Alle anderen Korrespondenzen, Informationen, Adressänderungen u.a.
sollten direkt an den Sekretär der GAMM        Prof. Dr.-Ing. habil. M. Kaliske
bzw. die Geschäftsstelle gerichtet werden.

      GAMM-Geschäftsstelle
      c/o Prof. Dr.-Ing. habil. Michael Kaliske
      Institut für Statik und Dynamik der Tragwerke
      Fakultät Bauingenieurwesen
      01062 Dresden

      Tel.  : ++49-(0) 351-463-34386
      Tel. :  ++49-(0) 351-463-33448 (Sekretariat)
      Fax. : ++49-(0) 351-463-37086
      Mail: GAMM@mailbox.tu-dresden.de

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